Großes Interesse an Neuerungen im Straßenverkehr

Brechend voll war der Gemeinschaftsraum in der Wohnanlage beim Vortrag von Herrn Polizeikommissar Koß von der Polizeidirektion Konstanz bei unserem letzten Bürgerhock. Die meisten Besucher outeten sich sowohl als Auto- wie auch Fahrrad- bzw. Pedelec-Fahrer. Wie Herr Koß feststellte, sieht die Bilanz von Senioren gar nicht so schlecht aus: Sie sind selten Raser, trinken kaum Alkohol vorm Fahren und auch das Handy bleibt stecken. Dagegen haben sie ein großes Risiko als Fußgänger und Radfahrer. Auch bei Parkvorfällen sind sie öfter auffällig und begehen manchmal Unfallflucht, was eine Straftat ist.

Probleme gibt es mit den Vorfahrtsregeln. So zeigte Herr Koß verschiedene Situationen auf und fragte im Publikum nach. Im Kreisverkehr ist es für Radfahrer sicherer, nicht ganz rechts zu fahren, um nicht eingeklemmt zu werden. Bei „Spielstraßen“ ist Schrittgeschwindigkeit selbstverständlich, das Parken ist hier nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt. Bei privaten Ausfahrten hat man niemals Vorfahrt.

Neu ist bei Ampelanlagen ein schwarzes Schild mit grünem Pfeil, das bei „Rot“ das Abbiegen nach rechts erlaubt, während der Geradeaus-Fahrer selbstverständlich warten muss. Auch die verschiedenen Situationen an Bus-Haltestellen wurden besprochen. Wir bekamen viele nützliche Tipps: Bei Querungshilfen müssen Fußgänger warten. Winterreifen werden von O(ktober) bis O(stern) empfohlen und ein Mindestprofil von 1,6 mm. Die Mitführpflicht für Warnwesten gilt für 1 Person. Der alte Führerschein (Lappen) ist bis 2033 gültig, kann aber ohne Gesundheitstest auf die aktuelle Karte umgeschrieben werden, die im Ausland oft verlangt wird.

Wichtige Themen waren das Einfädeln bei Verengungen von 2 Spuren auf 1 sowie das Bilden der Rettungsgasse. Des öfteren wurden auch Bußgelder, Punkteeinträge in Flensburg, Führerscheinentzug sowie die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz bei Übertretungen erwähnt.

Ausführlich erläuterte Herr Koß das Verhalten bei Unfällen. Für alle Unfallbeteiligten ist es Pflicht anzuhalten, dann heißt es Ruhe bewahren, überlegen, absichern. Das Warndreieck soll bei Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h 50 m entfernt, auf der Autobahn 150 m entfernt an der Seite aufgestellt werden. Es folgt am besten eine Aufgabenverteilung: einmal Erste Hilfe leisten, einmal Notruf 110 (Polizei) oder 112 (Rettungsleitstelle) anrufen, wobei letztere in ganz Europa gilt. Bei Bagatellschäden kann man den Unfall mit oder ohne Polizei abwickeln. Hierzu gibt es eine „Unfallkarte“, um die Personalien auszutauschen. Gut ist es, Zeugen zu notieren, Fotos und Skizzen zu machen und schnell die Unfallstelle zu räumen, um Staus zu vermeiden. Bei Unfällen mit geparkten Autos muss der Verursacher den Halter suchen, nach einer Wartezeit von 20 - 30 Minuten die Polizei verständigen, die dann Empfehlungen gibt. Einen Zettel anzuheften reicht nicht, sich zu entfernen gilt als Unfallflucht.

Auch Radfahrerthemen wurden ausführlich dargestellt.

Herr Polizeikommissar Koß bietet seinen informativen Vortrag gern auch weiteren interessierten Gruppen oder Vereinen an.


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